Rentenversicherung gesetzliche, Altersgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Altersgrenze wird die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch bezeichnet.
Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch wird als Altersgrenze bezeichnet.
 


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Version vom 28. Mai 2018, 05:32 Uhr

Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch wird als Altersgrenze bezeichnet.

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