Erbfolge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 32: Zeile 32:
👁 Siehe auch: [[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Erbschaftssteuerversicherung]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Erbschaftssteuerversicherung]]  <br />
 
Schlagwort: Nachlass, Nachlassverfügung





Version vom 24. April 2018, 08:57 Uhr

Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend. Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.


  • Die Arten der Erbfolge.


- Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge macht es möglich, schon zu Lebzeiten, Teile des künftigen Nachlasses den Erben zukommen zu lassen.


- Gewillkürte Erbfolge

Der Erblasser erstellt ein Testament und bestimmt somit wer was aus dem Nachlass erhalten soll.


- Gesetzliche Erbfolge

Wurde kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge.




👁 Siehe auch: Testament
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer / Freibeträge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
Schlagwort: Nachlass, Nachlassverfügung



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-