Unfallversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVII) sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur '''Sozialversicherung'''. Im siebten Sozialgesetzubuch [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGBVIIsind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine '''Pflichtversicherung'''.





Version vom 25. März 2018, 07:50 Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung. Im siebten Sozialgesetzubuch [1] sind die gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung.


👁 Siehe auch: Pflichtversicherung

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