Pflegeversicherung private, Pflegegrade / Leistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) haben sich wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung ergeben. Aus den bisher gültigen Pflegestufen werden anhand des Neuen Begutachtungsassessments  (NBA) die seit 01.01.2017 gültigen Pflegegrade zur Einteilung der Pflegebedürftigkeit verwendet.
Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) haben sich wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung ergeben. Aus den bisher gültigen Pflegestufen werden anhand des Neuen Begutachtungsassessments  (NBA) die seit 01.01.2017 gültigen Pflegegrade zur Einteilung der Pflegebedürftigkeit verwendet.



Aktuelle Version vom 27. Februar 2018, 15:28 Uhr




Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) haben sich wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung ergeben. Aus den bisher gültigen Pflegestufen werden anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) die seit 01.01.2017 gültigen Pflegegrade zur Einteilung der Pflegebedürftigkeit verwendet.

Die ehemaligen Pflegestufen wurden in die entsprechenden Pflegegraden umgewandelt:

Pflegestufe Pflegegrad
Neu seit 2017 1
Pflegestufe 0 & Pflegestufe 1 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz & Pflegestufe 2 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz & Pflegestufe 3 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskomepetenz & Pflegestufe 3 mit Härtefall 5


Die Pflegegradeinteilung erfolgt nach den 6 Kriterien:


Mobilität

Inwiefern ist die freie Bewegung möglich? (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett)


Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Können Entscheidungen getroffen, Personen und Orte erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?


Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Sind motorische, (auto)agressive Auffälligkeiten im Verhalten vorhanden? Bestehen Wahnvorstellungen, Depressionen oder (irrationale) Ängste?


Selbstversorgung

Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, die Ernährung, das An- und Auskleiden, usw. noch selbständig durchführen zu können?


Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

Wie viel Unterstützung ist bei den krankheits- / therapiebedingten Anforderungen erforderlich ? (z.B. Verbandswechsel oder Medikamteneinnahme)


Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Kann der Tagesablauf noch selbständig gestaltet werden und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Personen normal interagiert?


Leistungen in den Pflegegraden


monatliche Leistung bei ambulanter Pflege

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant 0,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Sachleistung ambulant 0,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €
Entlastungsbetrag 125 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €


monatliche Leistung bei stationärer Pflege

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Leistungsbetrag teilstatinär 0,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995 €
Leistungsbetrag stationär 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €


Erläuterungen der einzelnen Pflegegrade


Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 1 ist die geringste Pflegebedürftigkeitsstufe und ist für Menschen, die die bisherige Pflegestufe 0 nicht erreichten.


Pflegegrad 2

erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.


Pflegegrad 3

schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3 entspricht der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.


Pflegegrad 4

schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4 entspricht der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe 4.


Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 entspricht der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. unter der Definition „Härtefall“ zuzuordnen sind.



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Schlagwort: Pflegegrad, Pflegeversicherung Pflegegrade

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