Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller: Unterschied zwischen den Versionen

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besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.


Siehe auch: [[Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet]]<br />


Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung<br />
Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung<br />

Version vom 13. November 2016, 07:20 Uhr

Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller

Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.

§ 4 des Produkthaftungsgesetzes
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.

Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet

Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung