Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Dezember 2017, 08:37 Uhr
Vorlage:Variable2 - 2.1 - 2.10 Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Höchtbeiträge
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eine Rechengröße des Sozialversicherungsrechtes und stellt den Höchstbetrag dar, der zur Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Die Höhe der Beitragbemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt. Ausschlaggebender Faktor ist das Arbeitsentgelt des gesetzlich Versicherten. Für Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Beiträge durch den gesetzlich Versicherten zu entrichten.
Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr monatlich oder jährlich: .
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, beitragspflichtige Einnahmen
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze
Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze
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