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Kfz Versicherung, Doppelversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Doppelversicherung in der Kfz-Versicherung liegt dann vor, wenn für dasselbe Fahrzeug jeweils ein Versicherungsvertrag bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften besteht. Die Doppelversicherung ist in der Kfz-Versicherung nicht zulässig. D.h. eine der beiden Versicherungsgesellschaften muss den Versicherungsvertrag auflösen. Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass der Versicherungsvertrag mit den älteren Rechten bestehen bleibt und der Versicherungsvertrag mit den jüngeren Rechten aufgelöst werden muss.  
Die Doppelversicherung in der Kfz-Versicherung liegt dann vor, wenn für dasselbe Fahrzeug jeweils ein Versicherungsvertrag bei zwei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften besteht. Die Doppelversicherung ist in der Kfz-Versicherung nicht zulässig. D.h. eine der beiden Versicherungsgesellschaften muss den Versicherungsvertrag auflösen. Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass der Versicherungsvertrag mit den älteren Rechten bestehen bleibt und der Versicherungsvertrag mit den jüngeren Rechten aufgelöst werden muss.  
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