Krankenversicherung gesetzliche, GKV Spitzenverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen (§ 242 Abs. 5 SGB V). In einem voll automatisierten Verfahren werden nur die Daten ausgespielt, die die Krankenkassen selbst im Rahmen des elektronischen Datenaustausches weitergegeben haben. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben liegt somit direkt in den Händen der Kassen. Die veröffentlichten Zusatzbeitragssätze sind tagesaktuell und bilden keine zukünftigen Entwicklungen ab. | Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen (§ 242 Abs. 5 SGB V). In einem voll automatisierten Verfahren werden nur die Daten ausgespielt, die die Krankenkassen selbst im Rahmen des elektronischen Datenaustausches weitergegeben haben. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben liegt somit direkt in den Händen der Kassen. Die veröffentlichten Zusatzbeitragssätze sind tagesaktuell und bilden keine zukünftigen Entwicklungen ab. |
Version vom 1. November 2017, 09:32 Uhr
Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen (§ 242 Abs. 5 SGB V). In einem voll automatisierten Verfahren werden nur die Daten ausgespielt, die die Krankenkassen selbst im Rahmen des elektronischen Datenaustausches weitergegeben haben. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben liegt somit direkt in den Händen der Kassen. Die veröffentlichten Zusatzbeitragssätze sind tagesaktuell und bilden keine zukünftigen Entwicklungen ab.