Vandalismusschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Einige Beispiele: <br />
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Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- '''Kfz Versicherung''': zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert<br />
Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- ''Hausratversicherung'': verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert<br />
Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- '''Gebäudeversicherung''': Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar<br />
Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert
- '''Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung''': i.d.R. mitversichert<br />
 


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.
Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.

Version vom 18. Juni 2017, 09:12 Uhr

Das mutwillige Zerstören fremden Eigentums wird als Vandalismus bezeichnet. Die Vandalismusschäden sind meistens sehr hoch. Einige Beispiele:

- Kfz Versicherung: zerkratze Autos, eingeschlagene Autoscheiben, zerstochene Reifen - im Rahmen der Vollkasko mitversichert
- Hausratversicherung: verwüstete Wohnung, eingeschlagene Glasscheiben, aufgeschlitzte Möbelstücke, - i.d.R. mitversichert
- Gebäudeversicherung: Graffiti - i.d.R. Nicht mitversichert aber gegen Aufpreis versicherbar
- Geschäfts-/Firmen Inhalts-/Inventarversicherung: i.d.R. mitversichert


Vandalismusschäden sind unverzüglich der Polizei wie auch dem Versicherer anzuzeigen.

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