Freistellungsauftrag stellen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
XXX
XXX


Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.
Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.


Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter [https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html Steuerindentifikationsnummer] diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.

Version vom 13. Juni 2017, 20:14 Uhr

XXX

Die persönliche Steuernummer (IdNr) ist bei Stellung eines Freistellungsaufträgs immer anzugeben. Diese Nummer wird jedem Bürger ab der Geburt zugeteilt.

Kennen Sie Ihre IdNr nicht, so können Sie unter Steuerindentifikationsnummer diese beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.



👁 Siehe auch: XXX
👁 Siehe auch: XXX

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen

Schlagwort: persönliche Steuernummer, Steueridentifikationsnummer