Verjährung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt sie 30 Jahre.
Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt sie 30 Jahre.


Schlagwort: Verjährung, Verjährungsfrist, Verjährungsfristen
Schlagwort: Verjährung, Verjährungsfrist, Verjährungsfristen<br />
 


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  

Version vom 10. Juni 2017, 12:28 Uhr

Der Zweck der Verjährung wurde vom Bundesgerichtshof dahingehend definiert, dass sie dem Rechtsfrieden und der Sicherheit im Rechtsverkehr dient. Für die unterschiedlichen Rechtsansprüche bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen Zivilrecht: Seit dem 1.1.2002 besteht ein neues Verjährungsrecht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Diese Verjährungsfrist betrifft die Mehrzahl von Ansprüchen des alltäglichen Rechtsverkehrs , insbesondere die Ansprüche aus Verträgen aber auch von Schadenersatzansprüchen.

Die Verjährung kann durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden (z.B. Klageerhebung oder Zustellung Mahnbescheid und weiterer div. Gründe). Damit nach einer bestimmten Zeit Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt. Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung des Anspruches und Kentniss davon ein. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt sie 30 Jahre.

Schlagwort: Verjährung, Verjährungsfrist, Verjährungsfristen


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-