Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen
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- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. | - Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. Display Schadenhöhe 400 €..<br /> | ||
- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 | - Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 €.<br /> | ||
- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt.<br /> | - Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt. Schadenhöhe 3.500 €.<br /> | ||
Version vom 29. Mai 2017, 04:59 Uhr
- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer aus der Hand und fällt zu Boden. Display Schadenhöhe 400 €..
- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 €.
- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt. Schadenhöhe 3.500 €.
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