Berufshaftpflichtversicherung, Sachschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 9: Zeile 9:




< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Berufshaftpflichtversicherung | Alle Einträge zur '''Berufshaftpflichtversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Berufshaftpflichtversicherung]][[Category:BIM]]





Version vom 25. Mai 2017, 17:41 Uhr

Wird eine Sache beschädigt, vernichtet oder zerstört, wird von einem Sachschaden gesprochen.
Durch den Sachschaden wird der eigentliche Zweck der Brauchbarkeit der Sache aus wirtschaftlicher Sicht beeinträchtigt. Ein Sachschaden kann erhebliche Kosten als Folge haben, wie zum Beispiel die Reparaturkosten der beschädigten Sache, die Renovierungskosten, den Wertverlust und die Wiederbeschaffungskosten der versicherten Sache. Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher des Sachschadens für die entstandenen Kosten aufzukommen hat.

⚠️ Die  Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Sachschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Deckung der Sachschäden.


Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Berufshaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png












.-.-.-.













.-.-.-.