Kfz Versicherung, Grüne Karte: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | ||
In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das Kennzeichenabkommen abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das '''Kennzeichenabkommen''' abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | ||
'''Vorteile Grüne Karte''' | '''Vorteile Grüne Karte''' |
Version vom 12. Mai 2017, 05:06 Uhr
Die Grüne Karte ist umgangssprachlich und bezeichnet die Internationale Versichertenkarte für den Kraftverkehr. Diese ermöglicht das Reisen mit dem Fahrzeug in verschiedene Länder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes ohne eine entsprechende Versicherungsdeckung nach nationalen Recht nachkaufen zu müssen.
Historie
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.
In der Zwischenzeit wurde die „Grüne Karte“ durch das Kennzeichenabkommen abgelöst und macht diese somit überflüssig. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung.
Vorteile Grüne Karte
Die grüne Versicherungskarte
- bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht
- alle ausländischen Regulierungsbüros sind aufgeführt, an die der Unfallgegner verwiesen werden kann