Anonym

D&O versicherter Personenkreis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 11: Zeile 11:


• bestellte oder angestellte<br />
• bestellte oder angestellte<br />
faktischen Organmitglieder,<br />
faktische Organmitglieder,<br />
ständigen Vertreter ,<br />
ständige Vertreter ,<br />
besonderen Vertreter ,<br />
besondere Vertreter ,<br />
Generalbevollmächtigten,<br />
Generalbevollmächtigte,<br />
• Prokuristen und leitenden Angestellten,<br />
• Prokuristen und leitenden Angestellte,<br />
• Interimsmanager,<br />
• Interimsmanager,<br />
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragten,<br />
• Compliance-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbeauftragte,<br />
• Leiter von Rechtsabteilungen, soweit diese für die Einhaltung von Wertpapiervorschriften verantwortlich sind,<br />
• Leiter von Rechtsabteilungen, soweit diese für die Einhaltung von Wertpapiervorschriften verantwortlich sind,<br />
bestellten Liquidatoren, nicht aber Insolvenzverwalter,<br />
bestellte Liquidatoren, nicht Insolvenzverwalter,<br />
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br />
• angestellten Arbeitnehmer, soweit diese zusammen mit einer anderen versicherten Person in Anspruch genommen werden,<br />
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
• der Versicherungsnehmerin und ihrer Tochtergesellschaften,<br />
• Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br />
• Versicherungsschutz wird auch den Ehegatten, Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Kindern, Erben, Nachlassverwaltern, Betreuern und Insolvenzverwaltern versicherter Personen gewährt, soweit diese als Rechtsnachfolger einer versicherten Person an deren Stelle aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Schaden in Anspruch genommen werden.<br />