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Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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: *'''Haftung OHG'''<br />
* '''Haftung OHG'''<br />


:Gem. § 124 HGB haftet die OHG Gesellschaft für Verbindlichkeiten<ins> mit dem Gesellschaftsvermögen</ins>. Zusätzlich haften auch die Gesellschafter gem. § 128 HGB mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Haftung der OHG Gesellschafter kann nicht vertraglich begrenzt/eingeschränkt werden. Besteht eine Gesellschaftsschuld so kann der Gläubiger direkt beim Gesellschaftsgläubiger seine Forderungen eintreiben! Er ist nicht verpflichtet seine Forderung gegenüber der Gesellschaft selbst aus dem Gesellschaftsvermögen geltend zu machen. <ins>Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung.</ins> Wird der OHG Gesellschafter in Anspruch genommen, muss er für die Schulden der Gesellschaft aufkommen. Im Innenverhältnis kann er dann "verauslagten" Forderungen wieder geltend machen.<br />
:Gem. § 124 HGB haftet die OHG Gesellschaft für Verbindlichkeiten<ins> mit dem Gesellschaftsvermögen</ins>. Zusätzlich haften auch die Gesellschafter gem. § 128 HGB mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Haftung der OHG Gesellschafter kann nicht vertraglich begrenzt/eingeschränkt werden. Besteht eine Gesellschaftsschuld so kann der Gläubiger direkt beim Gesellschaftsgläubiger seine Forderungen eintreiben! Er ist nicht verpflichtet seine Forderung gegenüber der Gesellschaft selbst aus dem Gesellschaftsvermögen geltend zu machen. <ins>Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung.</ins> Wird der OHG Gesellschafter in Anspruch genommen, muss er für die Schulden der Gesellschaft aufkommen. Im Innenverhältnis kann er dann "verauslagten" Forderungen wieder geltend machen.<br />
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