Anonym

Wiederherstellungsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:
Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  
Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  


Neuwertspitze, Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.
Die sogenannte Neuwertspitze bezeichnet die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.




45.033

Bearbeitungen