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Tarif Markel "Pro Dienstleister": Unterschied zwischen den Versionen

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In den Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die Foltenden Einschränkungen
In den Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" (Stand 01.15)wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die Foltenden Einschränkungen:


*Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
=== Ansprüche die vor Gerichten der USA oder Kanada geltend gemacht werden ===
bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
* bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;  
für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer
* bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;  
oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).*Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
* für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).*
bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
 
bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
 
für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer
=== Wenn zusäztlich das Recht verletzt wird ===
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
* bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
* bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
* für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer
oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).
oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).