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Modellhalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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  ⚠️  In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist. Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz.<br />
'''Gesetzliche Änderung'''
 
  ⚠️  In der Modellhalterhaftpflichtversicherung hat sich eine wesentliche gesetzliche Änderung ergeben. Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und beinhaltet u.a., dass ab dem 01.10.2017 ab einem Abfluggewicht von mehr als 2 KG ein Kenntnisnachweis zwingend erforderlich ist.


Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:
Zu beachten sind u.a die nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften:
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Die Modellhalterhaftpflichtversicherung findet ihre Regelung in der Lufthaftpflichtversicherung gem. § 1 Luftverkehrsgesetz.
* '''Zu den Luftfahrzeugen gehören:'''<br />
 
'''Zu den Luftfahrzeugen gehören:'''


- Flugzeuge<br />
- Flugzeuge<br />
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* '''Versicherbare Modellsportgeräte'''
* '''Versicherbare Modellsportgeräte'''<br />
 
In der Modellhalterhaftpflichtversicherung wird Versicherungsschutz gewährt für die nachfolgenden Modellsportgeräte:


- Flugmodelle bis zu einem Abfluggewicht von 150 kg<br />
- Flugmodelle bis zu einem Abfluggewicht von 150 kg<br />
-  Schiffsmodelle<br />
-  Schiffsmodelle<br />
-  Automodelle<br />
-  Automodelle<br />
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