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Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen | Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen, | ||
Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) | Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) |