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Krankenversicherung private, Gebührenordnung für Ärzte: Unterschied zwischen den Versionen

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§ 1 Anwendungsbereich<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
   
   
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestim
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser  Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz   
men  sich nach dieser  Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz   
etwas anderes bestimmt ist.<br />
etwas anderes bestimmt ist.<br />


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