Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person<br />


Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
Das Bezugsrecht (Zahlungsempfänger im Versicherungsfall oder bei Ablauf) wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.