Antragsbindefrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Antragsbindefrist<br />


'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
'''Die Antragsbindefrist bezeichnet den Ablauf der Zeit, die den VN an seinen gestellten Antrag gebunden hält'''. Innerhalb dieser Zeit führt der Versicherer die Risiko/Gefährdungsprüfung durch. Der Versicherer ist berechtigt diesen Zeitraum voll auszuschöpfen.
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Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />
Private Krankenversicherung (PKV): 6 Wochen.<br />


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Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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