Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung.  
Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung.  
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils.   
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils.   
 
Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils.
Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils.


Zeile 33: Zeile 33:




Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
'''Beispielrechnung zur Erläuterung:'''<br />
'''
Beispielrechnung zur Erläuterung:'''<br />


Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.