Werkvertrag § 631 BGB: Unterschied zwischen den Versionen

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Vertragstypische Verpflichtungen<br />
Vertragstypische Verpflichtungen<br />
"(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.<br />
"(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.<br />