Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* <big>'''Haftung aus vermutetem Verschulden'''</big>
* '''Haftung aus vermutetem Verschulden'''<br>
Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt.  
:Bei Haltern von '''Nutztieren''' gilt die Haftung aus vermutetem Verschulden. Es wird generell davon ausgegangen, dass ein Verschulden und daher Schadenersatzpflicht vorliegt.  
Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung.
Weist der vermutete Schädiger nach, dass kein Verschulden vorliegt, entfällt die Haftung.