Bezugsrecht, bezugsberechtigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''widerrufliches Bezugsrecht''', kann der VN einseitig dieses Bezugsrecht ändern.
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />
Handelt es sich um ein '''unwiderrufliches Bezugrecht''' so ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Bezugsberechtigten möglich.<br />


- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />
- In der '''privaten Unfallversicherung''' wird die bezugsberechtigte Person im Todesfall bestimmt,<br />