Sportunfähigkeitsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
:Die Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung werden nicht den  Werbungskosten, zugerechnet, so lautete ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 10 K 2192/17).
Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️  Revision wurde zugelassen.
:Die Begründung, es sind auch private und nicht nur berufliche Risiken versichert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen. ⚠️  Revision wurde zugelassen.