Hausratversicherung, Glaskeramik / Cerankochfeld: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gehört die Küche der Gebäudeversicherung zugeordnet''', so ist die Hausratversicherung nicht zuständig. | '''Gehört die Küche der Gebäudeversicherung zugeordnet''', so ist die Hausratversicherung nicht zuständig. | ||
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