Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 42: Zeile 42:
* '''Besteht für den Waldeigentümer die gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?'''<br />
* '''Besteht für den Waldeigentümer die gesetzliche Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ?'''<br />
:'''Nein,''' es besteht hierzu keine Pflicht, ist aber mehr als ratsam.
:'''Nein,''' es besteht hierzu keine Pflicht, ist aber mehr als ratsam.


* '''Welche Schäden übernimmt die Versicherung ?'''<br />
* '''Welche Schäden übernimmt die Versicherung ?'''<br />
:Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.
:Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Eigenschäden sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.


* '''Welche Gesetze hat ein Waldeigentümer zu beachten ?'''<br />
* '''Welche Gesetze hat ein Waldeigentümer zu beachten ?'''<br />
:Für den Waldbesitzer gilt es das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die spezifischen Landesgesetze (LWaldG) zu beachten.
:Für den Waldbesitzer gilt es das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die spezifischen Landesgesetze (LWaldG) zu beachten.


* '''Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht ?'''<br />
* '''Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht ?'''<br />
:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.
:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.


* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />
* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />