Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 28: Zeile 28:
|}
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte  sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist  
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung  (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte  sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutz über die PHV bestehen.
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutz über die PHV bestehen.'''
|-
|-
|}
|}