Privathaftpflichtversicherung, Demenzklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Demenzkranke ist deliktsunfähig. Somit entfällt eine Schadenersatzpflicht. Aber auch nur dann, wenn zur Zeit der Schadensverursachung der Erkrankte nicht im vollen Bewusstsein handelte. Hier kommt nun auch eine mögliche Aufsichtspflicht bzw. Aufsichtspflichtverletzung ins Spiel. | Der Demenzkranke ist deliktsunfähig. Somit entfällt eine Schadenersatzpflicht. Aber auch nur dann, wenn zur Zeit der Schadensverursachung der Erkrankte nicht im vollen Bewusstsein handelte. Hier kommt nun auch eine mögliche Aufsichtspflicht bzw. Aufsichtspflichtverletzung ins Spiel. | ||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Privathaftpflichtversicherung, Aufsichtspflichtverletzung]]<br /> | |||