Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />
* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />


- Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden). § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge, hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- VerkehrsRechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Fahrerrechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen ) § 22 ARB<br />
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die Fahrer von Fremdfahrzeugen  § 22 ARB<br />