Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und  
Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und  
setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.


Zu den '''gerichtlichen Kosten''' zählen die  
Zu den '''gerichtlichen Kosten''' zählen die