Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ordentliche Kündigung
'''Ordentliche Kündigung'''


Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
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Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''






Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos  
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''