Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''' | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: | ||
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br /> | - Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br /> | ||
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br /> | - Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br /> |