Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br /> | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit | |||
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen | |||
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes | |||
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag) | |||
- Existenzgründer | |||
Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die: | Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die: |