Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Formvorschriften'''<br />
* '''Formvorschriften'''<br />
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein öffentliches Testament wird von einem Notar verfasst.
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.






👁 Siehe auch: [[Erbfolge]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Erbfolge]]  <br />