Testament: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
* '''eigenhändiges und öffentliches Testament'''<br />
* '''eigenhändiges und öffentliches Testament'''<br />


Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:
Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede: