Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vollmachten, die bis zum Tod gelten bezeichnet man als prämortale Vollmacht,  
Vollmachten, die bis zum Tod gelten bezeichnet man als '''prämortale Vollmacht''',  
die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten als transmortale Vollmacht  
die auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten als '''transmortale Vollmacht'''
oder die nur nach dem Tod geltenals postmortale Vollmacht<br />
oder die nur nach dem Tod gelten, als '''postmortale Vollmacht'''<br />
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