Versicherungsverein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm.  '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm.  '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.
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