Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Begriffsdefinition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." | |||
Nach der Begriffsdefinition der Versicherer liegt | |||