Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Diese Verpflichtung besteht auch…“)
 
Zeile 10: Zeile 10:
Hausratversicherung:
Hausratversicherung:


Gebäudeversicherung:
Gebäudeversicherung:<br />
 
Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..
Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten..