Berufshaftpflichtversicherung, Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben:
Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung besteht. In den nachfolgenden freien Berufen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben:


* Apotheker
- Apotheker<br />
* Architekten
- Architekten<br />
* Ärzte
- Ärzte<br />
* Hebammen
- Hebammen<br />
* Ingenieure
- Ingenieure<br />
* Notare
- Notare<br />
* Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte<br />
* Sachverständige
- Sachverständige<br />
* Steuerberater
- Steuerberater<br />
* Versicherungsmakler- bzw.- vermittler
- Versicherungsmakler- bzw.- vermittler<br />
* Wirtschafts- und Steuerprüfer
- Wirtschafts- und Steuerprüfer<br />
* Baugewerbetreibende
- Baugewerbetreibende<br />
* Baumeister
- Baumeister<br />
* Betonbohren- und schneiden
- Betonbohren- und schneiden<br />
* Erdbau
- Erdbau<br />
* Motorfahrzeuggewerbe
- Motorfahrzeuggewerbe<br />
 
   
   
Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben.
Abhängig von der Branche ist der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung gestaltet. Insbesondere bei der Höhe der Mindestversicherungssummen sind branchenspezifische Unterschiede gesetzlich vorgeschrieben.