Versicherungsrabatte: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
von 10% wird oftmals für bestimmte Privatversicherungen auf die Nettobeiträge angeboten.  Ein Willkommensgruss<br />
von 10% wird oftmals für bestimmte Privatversicherungen auf die Nettobeiträge angeboten.  Ein Willkommensgruss<br />
.
.
* '''Dauerrabatt (Betreuungs-Bündelrabatt)vom Versicherungsmakler - das Beste am Markt *****'''   
* '''Dauerrabatt (Betreuungs-Bündelrabatt) vom Versicherungsmakler - das Beste am Markt *****'''   
Der Dauerrabatt (aus der Nettoprämie) von bis zu 10 %, wird Ihnen auf der Seite www.bimpim.de gewährt wenn Sie dort Ihre bestehenden Versicherungen eintragen und und verwalten lassen. Sie haben einen geschützten Zugang, sind immer auf dem laufenden und sparen Jahr für Jahr. Beispiel: Sie tragen die Prämien für Ihre Privatversicherungen wie der Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Gebäude-, Betriebs-, Berufs- und weitere Versicherungen ein. Angenommen die Gesamtnettoprämie beträgt 3.200 Euro. Dann erhalten Sie eine jährlichen Betreuungs-Bündelrabatt bis ca. 320 Euro. <br />
Der Dauerrabatt (aus der Nettoprämie) von bis zu 10 %, wird Ihnen auf der Seite www.bimpim.de gewährt wenn Sie dort Ihre bestehenden Versicherungen eintragen und und verwalten lassen. Sie haben einen geschützten Zugang, sind immer auf dem laufenden und sparen Jahr für Jahr. Beispiel: Sie tragen die Prämien für Ihre Privatversicherungen wie der Hausrat, Unfall, Haftpflicht, Gebäude-, Betriebs-, Berufs- und weitere Versicherungen ein. Angenommen die Gesamtnettoprämie beträgt 3.200 Euro. Dann erhalten Sie eine jährlichen Betreuungs-Bündelrabatt bis ca. 320 Euro. <br />
'''Wenige Ausnahmen''' gelten für: Kfz-Versicherungen, Verträge bei Direktversicherern, bereits rabattierte Verträge, Gruppenverträge und Verträge, die bei Versicherern geführt werden, die mit der Maklerschaft keine Kooperation eingehen und/oder Ihre Verträge durch eine eigene Vertreter-Organisation (Einfirmenvermittler) betreuen lassen.<br /> '''Ein Versichererwechsel ist nicht nötig. Sie bleiben weiterhin bei Ihrem Versicherer versichert.'''<br />
'''Wenige Ausnahmen''' gelten für: Kfz-Versicherungen, Verträge bei Direktversicherern, bereits rabattierte Verträge, Gruppenverträge und Verträge, die bei Versicherern geführt werden, die mit der Maklerschaft keine Kooperation eingehen und/oder Ihre Verträge durch eine eigene Vertreter-Organisation (Einfirmenvermittler) betreuen lassen.<br /> '''Ein Versichererwechsel ist nicht nötig. Sie bleiben weiterhin bei Ihrem Versicherer versichert.'''<br />