Unfallversicherung private, für Taucher: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Bei der Ausübung des Tauchsport kommt es auch bei erfahrenen Tauchern immer wieder zu Tauchunfällen, oftmals mit tödlichem Ausgang. Das Risiko lässt sich minimieren, jedoch trotzt guter Planung des Tauchgangs nicht ausschliessen. Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung. Für jeden Taucher ist es daher empfehlenswert, den Versicherungsschutz der evtl. bereits bestehenden Unfallversicherung zu überprüfen bzw. eine speziell zugeschnittene Unfallversicherung für Taucher zu vereinbaren.
'''


Die private Unfallversicherung für Taucher sollte die nachfolgenden Leistungskriterien enthalten:
Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung'''. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig:


* Absicherung für bleibende Schäden
* Absicherung für bleibende Schäden
Zeile 8: Zeile 8:
* Absicherung der Bergungskosten
* Absicherung der Bergungskosten


Im Versicherungsschutz sollte die Absicherung des Tauchverhaltens beinhaltet sein. Insbesondere, wenn Höhlentauchen, Wracktauchen oder Mischgastauchen ausgeführt wird. Eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung ist für den Versicherungsschutz von relevanter Bedeutung.  
Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung.


Grundsätzlich kann auch ohne eine entsprechende Unfallversicherung für Taucher getaucht werden. Jedoch verlangen mittlerweile immer mehr Tauchzentren den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, insbesondere bei sog. Tauchkreuzfahrten. Zum Nachweis sind die nachfolgenden Kriterien wichtig:
Jedoch verlangen mittlerweile immer mehr Tauchzentren den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, insbesondere bei sog. Tauchkreuzfahrten. Zum Nachweis sind die nachfolgenden Kriterien wichtig:


* Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport
* Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport

Version vom 1. Februar 2017, 07:07 Uhr

Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz einer bereits bestehenden Unfallversicherung sollte überprüft werden. Die folgenden Leistungen sind sehr wichtig:

  • Absicherung für bleibende Schäden
  • Absicherung des Todesfalles
  • Absicherung der Bergungskosten
Höhlentauchen, Wracktauchen oder auch Mischgastauchen gehören ggf. in den Schutz mit eingeschlossen wie auch eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung.

Jedoch verlangen mittlerweile immer mehr Tauchzentren den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, insbesondere bei sog. Tauchkreuzfahrten. Zum Nachweis sind die nachfolgenden Kriterien wichtig:

  • Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport
  • Kostenübernahmen für Suchaktionen und Behandlungen
  • Versicherungsunterlagen in englischer Sprache (speziell der Leistungsnachweis)
  • 24-Holine des Versicherers – englischsprachig

Zu den international anerkannten Unfallversicherungen für Taucher zählen:


Tauchversicherer:

  • diveassure [1]
  • Divers Alert Network – DAN,
  • Aqua-Med [2]
  • Tauchsport – Versicherung des VDST.


Schlagwort:Tauchversicherung, Tauchversicherungen, Versicherung für Taucher, Taucherunfallversicherung