D&O, Schadenbeispiele Aussen-/Innenhaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', also z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />
'''Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten''', z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.<br />





Version vom 25. Januar 2017, 14:34 Uhr


Die Außenhaftung beschreibt das Haftungsverhältnis von Organmitgliedern und leitenden Angestellten gegenüber Dritten, z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Zollbehörden oder sonstigen Dritten.


  • Unmittelbare Haftung des Managers gegenüber Dritten (außerhalb des Unternehmens stehenden Personen)
  • Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen
  • Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
  • Herstellung von wettbewerbswidrigem Werbematerial (Verstoß gegen Wettbewerbs – oder Markenrechte)
  • Verschulden bei Vertragsschluss, culpa in contrahendo
  • Vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
  • Verletzung von Schutzgesetzen
  • Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln


Die Innenhaftung beschreibt das Haftungsverhälnis gegenüber der eigenen Firma.


  • Finanzierungslücke: Durch die überdimensioniere Erneuerung eines Maschinenparks ensteht eine Finanzierungslücke, welche nur mit unverhältnismäßig hohen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die finanziellen Mehraufwendungen wird das verantwortliche Vorstandsmitglied in Anspruch genommen.
  • Fehleinkauf: Der Geschäftsführer einer Internetfirma kauft Hard- und Software ein, welche überdimensioniert und überteuer ist. Die Gesellschafter verlangen Schadensersatz in Höhe des sinnlosen Teils der Anschaffungskosten.


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