Privathaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Oktober 2022, 05:26 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Eigenschäden sind in der Regel nicht Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht deckt Schäden die einem Dritten zugefügt werden.
⚠️ Nur ein Versicherer leistet im Privathaftpflichttarif bei Eigenschäden und hier auch nur bei Personenschäden.
Siehe auch
Fremdschaden
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