Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Pflegekinder.<br />
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Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. ausgeschlossen.<br />
⚠️ Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander,  sind i.d.R. ausgeschlossen.<br />





Version vom 20. August 2022, 05:54 Uhr

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In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert, das sind:

- Ehegatten,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern, - Enkel,
- Geschwister,
- Pflegeeltern,
- Pflegekinder.

⚠️ Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. ausgeschlossen.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, Kinder
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder



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