Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Januar 2017, 15:34 Uhr
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer. Diese Steuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt (von der Quelle her) vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt wird. Vorab wird jedoch der Sparerpauschbetrag von € XXX 801 für Alleinstehende und € XXX 1602 für gemeinsam Veranlagte in Abzug gebracht.
Beispiel: der Zinsertrag berägt € 4000, es werden bei einem Alleinstehenden € 801 in Abzug gebracht, es werden somit € 3.199 besteuert.
Individualbesteuerung
Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt. Die Pauschalsteuer wird in voller Höhe von 25% vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Der Fiskus nimmt eine Rückerstattung vor.
👁 Siehe auch: Sparerpauschbetrag
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